5. Begräbnisgebühr (‚Stolgebühr‘)
Die Höhe der kirchlichen Begräbnisgebühr (‚Stolgebühr‘) ist vom erzbischöflichen Ordinariat festgelegt und wird zwecks Abdeckung des kirchlichen Personal- sowie Sachaufwandes von den Bestattungen im Namen der Kirche eingehoben und an die Erzdiözese Wien weitergeleitet.
Derzeit belaufen sich die Stolgebühren für eine kath. Einsegnung in Wien auf € 158,00 und für eine „Begleitung von Trauernden“ auf € 218,00.
Für Begräbnisse im Auftrag der Gesundheitsbehörde Wiens („Sozialbegräbnisse“) werden von den Angehörigen derzeit keine Gebühren eingehoben.