Was passiert, wenn es dem Pfarrer der ‚Wohnpfarre‘ nicht möglich ist, die Einsegnung zu übernehmen?
Neben dem Pfarrer kann (soweit vorhanden) ebenso ein Kaplan, ein Diakon, oder ein/e Pastoralassistent/in sowie ein/e Begräbnisleiter/in als Einsegnende/r fungieren.
Sollte es niemandem von der Wohnpfarre möglich sein, die Einsegnung zu übernehmen, wird diese auf den 7 Hauptfriedhöfen entweder an den Friedhofsdienst oder an eine aushelfende Pfarre bez. Einsegnenden übertragen.